Allgemeine Geschäftsbedingungen der neusta portal services GmbH für Dienstleistungsverträge

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungs-, Planungs-, Organisations- und Programmierarbeiten und ähnlicher Dienstleistungen der neusta portal services GmbH.

 

Stand 01.01.2019

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden Bedingungen gelten zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber für alle Aufträge über Beratungs-, Planungs-, Organisations- und Programmierarbeiten sowie ähnliche Dienstleistungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

  2. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers finden keine Anwendung.

§ 2 Gegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte Dienstleistung (Tätigkeit), die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter des Auftragnehmers im Rahmen des vereinbarten Zeitraumes durchgeführt wird. Die Auswahl der Mitarbeiter sowie deren Austausch aus dringenden betrieblichen Gründen bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.

§ 3 Leistungsumfang

Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der zu liefernden Arbeitsunterlagen werden in den schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien geregelt. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung sowie der Art der Arbeitsunterlagen bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

§ 4 Zustandekommen des Vertrages

  1. Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung, spätestens jedoch mit Aufnahme der Arbeiten beim Auftraggeber auf der Grundlage eines diesem vorliegenden Angebots des Auftragnehmers, zustande.

  2. Der Auftragnehmer hält sich an sein Vertragsangebot vier Wochen gebunden, sofern es nicht ausdrücklich als freibleibend gekennzeichnet ist.

§ 5 Besondere Pflichten des Auftragnehmers

  1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und auf Wunsch von seinen Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen.

  2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und Verordnungen zu beachten und seine Mitarbeiter eine entsprechende Verpflichtungserklärung abgeben zu lassen.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeiten des Auftragnehmers zu unterstützen. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen zählen u.a., dass der Auftraggeber • Arbeitsräume für die Mitarbeiter des Auftragnehmers einschließlich aller erforderlichen Arbeits- und Kommunikationsmittel nach Bedarf ausreichend zur Verfügung stellt, • eine Kontaktperson benennt, die den Mitarbeitern des Auftragnehmers während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht; die Kontaktperson ist ermächtigt, Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als Zwischenentscheidung notwendig sind, • den Mitarbeitern des Auftragnehmers jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen verschafft und sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen versorgt, • im Falle von Programmierarbeiten Rechnerzeiten (incl. Operating), Testdaten und Datenerfassungskapazitäten rechtzeitig und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellt.

  2. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages vom Auftragnehmer erbrachten (Teil-) Leistungen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers, an denen Urheberrechte entstanden sind, verbleiben bei dem Auftragnehmer, soweit sie nicht wesentliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers beinhalten.

§ 7 Sonstige Pflichten

  1. Beide Parteien verpflichten sich, Informationen über Inhalt und/oder Ergebnis der erbrachten Leistung nur in gegenseitiger Abstimmung an Dritte weiterzugeben.

  2. Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität. Sie werden insbesondere vor Ablauf von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit keine Mitarbeiter einstellen oder anderweitig beschäftigen, die im Rahmen der Zusammenarbeit tätig gewesen sind.

§ 8 Haftung und Schadenersatz

  1. Die Haftung des Auftragnehmers ist auf den Auftragswert begrenzt.

  2. Der Auftragnehmer haftet für einfache Fahrlässigkeit seiner Organe und Mitarbeiter nur im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer bei Vertragspflichtverletzungen (aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung,

§ 9 Leistungsverzögerungen

  1. Ereignisse höherer Gewalt, die die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen sowie die Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers berechtigen den Auftragnehmer, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen der Auftragnehmer mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, gleich.

  2. Kommt der Auftragnehmer mit der Erbringung seiner Leistung in Verzug, kann der Auftraggeber, nachdem er schriftlich eine angemessene Frist gesetzt hat, den Vertrag kündigen. Hat der Auftragnehmer den Verzug nicht zu vertreten, ist die Geltendmachung eines Verzugsschadens ausgeschlossen.

§ 10 Annahmeverzug

  1. Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Dienste in Verzug oder unterlässt bzw. verzögert der Auftraggeber eine ihm nach § 6 Abs. 1 oder sonst wie obliegende Mitwirkung, so kann der Auftragnehmer für die infolgedessen nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung (exkl. Nebenkosten) verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.

  2. Unberührt bleiben die Ansprüche des Auftragnehmers auf Ersatz der entstandenen Mehraufwendungen.

§ 11 Vertragsdauer, Kündigung und Urheberrecht

  1. Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Er kann jedoch schon vorher schriftlich mit einer Frist von 8 Wochen gekündigt werden, wenn betriebliche Gründe des Auftraggebers dies erfordern. In diesem Falle regelt sich die Vergütung des Auftragnehmers wie folgt:

  2. Für die bis zum Vertragsende geleisteten Dienste des Auftragnehmers ist die volle Vergütung (exkl. Nebenkosten) zu zahlen. Für die infolge der vorzeitigen Beendigung nicht mehr zu leistenden Dienste entfällt die Vergütung insoweit, als der Auftragnehmer dadurch Aufwendungen erspart und/oder durch anderweitige Verwendung der damit frei gewordenen Kräfte Einkünfte erzielt hat oder böswillig zu erzielen unterlassen hat.

  3. Die von der neusta GmbH erstellte Software ist urheberrechtlich geschützt. Der Auftragnehmer ist sowohl Lizenzgeber als auch Eigentümer der Software. Der Lizenzgeber behält den Rechts- und Besitzanspruch der Software. Eine Lizenz ist kein Verkauf der Software. Der Lizenzvertrag gewährt dem Auftraggeber aber ein Nutzungsrecht an der Software. Weitere Rechte verbleiben beim Lizenzgeber/Hersteller der Software.

§ 12 Honorare, Nebenkosten, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

  1. Das Entgelt für die Dienste des Auftragnehmers bzw. seiner Mitarbeiter ist nach den von dem Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern für ihre Tätigkeit aufgewendeten Zeiten einschl. Reisezeiten zu berechnen (Zeithonorare), soweit in besonderen Fällen nichts Abweichendes bestimmt wird.

  2. Die Höhe der Honorarsätze basiert auf den bei Auftragserteilung gültigen Honorarverzeichnissen des Auftragnehmers.

  3. Die Fälligkeiten sind gesondert zu vereinbaren. Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen.

  4. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer das Recht, ab diesem Zeitpunkt auch ohne Mahnung Zinsen in Höhe von mindestens 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 Abs.1 BGB) zu verlangen, es sei denn, der Schaden ist nachweislich geringer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen tatsächlich höheren Verzugsschaden geltend zu machen.

  5. Honorare und sonstige in Rechnung gestellte Beträge (z.B. Reisekosten, Spesen, Nebenkosten usw.) verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer.

  6. Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht, das auf einem anderen Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer beruht, nicht geltend machen.

  7. Die Aufrechnung ist nur mit gerichtlich festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Sind Vorschriften der Allgemeinen Auftragsbedingungen unwirksam, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften durch wirtschaftlich gleichwertige zu ersetzen.
  2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

  3. Gerichtsstand für beide Parteien ist der Hauptgeschäftssitz der neusta portal services GmbH.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Shop

Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
für den Onlineshop „neusta365.de“
 
der
neusta portal services GmbH
Konsul-Smidt-Strasse 24
28217 Bremen

 

ALLGEMEINE REGELUNGEN
 

  1. Allgemeines

1.1. Die neusta portal services GmbH vertreibt über den Onlineshop „neusta365.de“ (nachfolgend „Onlineshop“) Software bzw. Softwarelizenzen der Microsoft Corporation, One Microsoft Way, Redmond, WA 98052-6399 USA (nachfolgend „Microsoft“) und bietet zudem die Erbringung von IT-Dienstleistungen an.

1.2. Das Produktangebot der neusta portal services GmbH richtet sich ausschließlich an Unternehmer sowie gewerblich oder selbständig beruflich Tätige (nachfolgend „Kunde“), jedoch ausdrücklich nicht an Verbraucher.

  1. Geltungsbereich

2.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der neusta portal services GmbH gelten für alle Verträge aufgrund von Bestellungen von Kunden zur Überlassung von Software bzw. Softwarelizenzen und/oder zur Erbringung von IT-Dienstleistungen über den Onlineshop in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

2.2. Ist Gegenstand des Vertrages zwischen der neusta portal services GmbH und dem Kunden die befristete Überlassung von Software bzw. Softwarelizenzen, gelten ergänzend neben den allgemeinen Regelungen dieser AGB die Sonderregelungen in Ziffer II.

2.3 Ist Gegenstand des Vertrages zwischen der neusta portal services GmbH und dem Kunden die Erbringung von IT-Dienstleistungen, gelten ergänzend neben den allgemeinen Regelungen dieser AGB die Sonderregelungen in Ziffer III.

2.4. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, die neusta portal services GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

  1. Begriffsbestimmungen

Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen oder Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). 

  1. Registrierung / Einrichtung eines Kundenkontos

4.1. Die Nutzung des Onlineshops der neusta portal services GmbH setzt eine vorherige Registrierung des Kunden mit Einrichtung eines Kundenkontos voraus. Im Rahmen der Registrierung muss der Kunde seine Kontaktdaten, die Rechnungsdaten sowie ein Passwort angeben.
4.2. Nach der Registrierung erhält der Kunde eine Bestätigung per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mailadresse, welche das individuelle Login des Kunden sowie diese AGB und die Datenschutzerklärung der neusta portal services GmbH enthält. Der Kunde kann sich nun unter Verwendung des individuellen Logins mit seinem Passwort in sein Kundenkonto einloggen. Wenn sich der Kunde mit seinem individuellen Login in sein Kundenkonto einloggt, erklärt er sich mit der Geltung dieser AGB und der Datenschutzerklärung einverstanden.

4.3. Der Kunde ist verpflichtet, der neusta portal services GmbH Änderungen seiner Kontakt- und/oder Rechnungsdaten unverzüglich anzuzeigen.

4.4. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten, insbesondere sein Passwort, geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Nutzung der Zugangsdaten ist ausschließlich dem Kunden gestattet. Die Haftung des Kunden für eine Fremdnutzung seiner Zugangsdaten richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 

  1. Vertragsschluss

5.1. Die Angebote der neusta portal services GmbH im Onlineshop sind unverbindlich.

5.2. Der Kunde gibt mit seiner Bestellung über den Onlineshop ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit der neusta portal services GmbH ab.

5.3. Der Bestellvorgang des Kunden über den Onlineshop umfasst folgende Schritte:

1.      Auswahl der Waren und/oder Dienstleistungen in der gewünschten Spezifikation

2.     Einlegen der ausgewählten Waren und/oder Dienstleistungen in den Warenkorb über den Button „In den Warenkorb“

3.     Betätigen des Buttons „Weiter“

4.     Registrierung mit den persönlichen Daten

5.     Auswahl der gewünschten Zahlungsart

6.     Überprüfung und gegebenenfalls Änderung der Bestellung und aller Eingaben

7.      Verbindliche Angebotsabgabe über Betätigung des Buttons „kostenpflichtig bestellen“

5.4. Der Kunde erhält nach Zugang der Bestellung eine automatische Bestätigung des Eingangs der Bestellung (Bestellbestätigung) per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mailadresse, in welcher die Bestellung des Kunden aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich den Eingang der Bestellung bei der neusta portal services GmbH, stellt aber keine rechtsverbindliche Annahme des Angebots des Kunden dar.

5.5. Der Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Abgabe einer Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung) durch die neusta portal services GmbH in gesonderter E-Mail zustande. Wird die Bestellung des Kunden von der neusta poratl services GmbH nicht innerhalb von sieben (7) Werktagen ab Zugang der Bestellung angenommen, ist der Kunde nicht mehr an seine Bestellung gebunden und der Vertrag kommt nicht zustande.

5.6. Die neusta portal services GmbH ist berechtigt, noch nicht bestätigte Bestellungen des Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

5.7. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

  1. Preise / Zahlungsbedingungen

6.1. Die im Onlineshop angegebenen (Netto-)Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils bei Abrechnung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die neusta portal services GmbH wird den Steuersatz und den Betrag der Umsatzsteuer gesondert auf der Rechnung ausweisen.

6.2. Die neusta portal services GmbH übersendet dem Kunden eine Rechnung in digitaler Form an die vom Kunden im Rahmen der Registierung im Onlineshop angegebene E-Mailadresse.

6.3. Der Kunde kann die Zahlung per Rechnung, per Kreditkarte oder mittels Lastschriftverfahrens vornehmen. Der Kunde kann die in seinem Kundenkonto gespeicherte Zahlungsart jederzeit ändern.

6.4. Die Vergütung ist unmittelbar nach Vertragsschluss ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wenn die Vergütung nicht zum vereinbarten Fälligkeitstermin auf dem Konto der neusta portal services GmbH gutgeschrieben ist, kommt der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug. Der Verzugszinssatz beträgt zwölf (12) Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der Zinsschaden der neusta portal services GmbH geringer ist. Die Geltendmachung weiterer Verzugsansprüche durch die neusta portal services GmbH ist nicht ausgeschlossen.

6.5. Gerät der Kunde mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, berechnet die neusta portal services GmbH für jede Mahnung eine angemessene Mahngebühr in Höhe von 1,20€ erhoben, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist

6.6. Ist der Kunde mit seiner Zahlung mehr als 30 Kalendertage in Verzug, ist die neusta portal services GmbH nach vorheriger Ankündigung und fruchtlosem Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist berechtigt, den Zugang des Kunden zur Software vorübergehend zu sperren bzw. die Erbringung der IT-Dienstleistungen einstweilen einzustellen. Die neusta portal services GmbH wird den Kunden über die Sperrung bzw. die Einstellung der Leistungserbringung unverzüglich unter Angabe der Gründe informieren und ihn auffordern, innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist zu zahlen. Der Kunde bleibt auch im Falle der Sperrung bzw. Einstellung der Leistungserbringung verpflichtet, die Vergütung zu zahlen. Im Falle der Zahlung wird die Sperre aufgehoben bzw. die Leistungserbringung fortgesetzt.

6.7. Ist der Kunde mit der Zahlung von zwei Rechnungen ganz oder teilweise in Rückstand, ist der gesamte noch ausstehende Restbetrag aus den Rechnungen der neusta portal services GmbH sofort zur Zahlung fällig. Solange sich der Kunde in Verzug befindet, ist er zur Vorkasse verpflichtet. Das Recht der neusta portal services GmbH zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6.8. Die neusta portal services GmbH ist berechtigt, den vereinbarten Preise erstmals nach Ablauf von zwölf (12) Monaten nach Vertragsschluss mit einer schriftlichen Ankündigung von 30 Kalendertagen zum Monatsende zu erhöhen, sofern und soweit sich die für die Bereitstellung und/oder Aufrechterhaltung des vertragsgemäßen Zustandes der Software anfallenden Kosten erhöht haben. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zugang der Ankündigung einer Preiserhöhung zu kündigen. 

  1. (Mitwirkungs-)Pflichten des Kunden

7.1. Der Kunde verpflichtet sich, die Software vertragsgemäß zu nutzen. Der Kunde wird auf Verlangen der neusta portal services GmbH innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich Auskunft darüber erteilen, ob die Software von ihm vertragsgemäß genutzt wird, insbesondere ob er den vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang sowie die Nutzungsbedingungen dieser AGB sowie von Microsoft einhält.

7.2. Für die Nutzung der Software müssen, die sich aus der Produktbeschreibung ergebenden Systemvoraussetzungen beim Kunden erfüllt sein. Der Kunde schafft in seiner Betriebssphäre eigenverantwortlich und auf eigene Kosten alle Systemvoraussetzungen, die zur Nutzung der Software notwendig sind. Er trägt insbesondere Sorge für die Einrichtung einer funktionsfähigen Hard- und Softwareumgebung, für die Kompatibilität der Software mit den eingenen IT-Systemen sowie für den notwendigen Speicherplatz und den Zugang zum Internet.

7.3. Der Kunde gewährt der neusta portal services GmbH zum Zwecke der Fehlersuche und -behebung Zugang zur Software.

7.4. Dem Kunden obliegt die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung seiner Daten.

7.5. Wird zwischen der neusta portal services GmbH und dem Kunden die Erbringung von IT-Dienstleistungen vereinbart, wird der Kunde kooperativ und erfolgsorientiert mit der neusta portal sevices GmbH zusammenarbeiten und gegenüber der neusta portal services GmbH einen verantwortlichen Ansprechpartner benennen.

7.6. Sofern die neusta portal services GmbH IT-Dienstleistungen erbringt, hat der Kunde für folgende Voraussetzungen zu sorgen: Daten zur Verfügung stellen und bei Rückfragen eine zeitnahe Rückmeldung.

7.7. Der Kunde ist verpflichtet, die neusta portal services GmbH bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten IT-Dienstleistungen ohne Berechnung von Kosten zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung von allen für die Erbringung der vertraglich geschuldeten IT-Dienstleistungen notwendigen Informationen, Materialien und Daten sowie von allen für die Erbringung der vertraglich geschuldeten IT-Dienstleistungen erforderlichen gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte.

7.8. Der Kunde ist für alle an die neusta portal services GmbH übergebenen Informationen, Materialien und Daten sowie gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte allein verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung der Informationen, Materialien und Daten sowie gewerblichen Schutzrechte und Urheheberrechte durch die neusta portal services GmbH findet nicht statt, insbesondere erfolgt keine rechtliche Überprüfung, ob die vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen, Materialien, Daten, gewerblichen Schutzrechte und/oder Urheberrechte Rechte Dritter verletzen. Die neusta portal services GmbH wird den Kunden aber auf rechtliche Risiken hinweisen, soweit ihr diese bekannt werden.

7.9. Der Kunde hält die neusta portal services GmbH bei außergerichtlicher oder gerichtlicher Inanspruchnahme auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen für den Fall frei, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Informationen, Materialien, Daten, gewerblichen Schutzrechte und/oder Urheberrechte und/oder deren Nutzung Rechte Dritter verletzen und/oder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall, dass die neusta portal services GmbH wegen der zur Verfügung gestellten Informationen, Materialien, Daten, gewerblichen Schutzrechte und/oder Urheberrechte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat oder durch Beschluss oder Urteil zur Unterlassung verpflichtet ist, die neusta portal services GmbH bei außergerichtlicher oder gerichtlicher Inanspruchnahme auf erstes Anfordern von Vertragsstrafen oder Ordnungsgeldern sowie von Kosten und Gebühren freizuhalten.

  1. Urheberrecht

An Ideen, Vorschlägen, Entwürfe, Konzepten, Manuskripten und/oder Präsenta-tionen sowie sonstigen Unterlagen der neusta portal services GmbH steht dieser das alleinige urheberrechtliche Nutzungsrecht zu. Eine Nutzung durch den Kunden ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der neusta portal services GmbH gestattet. 

  1. Verfügbarkeit / Höhere Gewalt

9.1. Die neusta portal services GmbH weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs der neusta portal services GmbH liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag der neusta portal services GmbH handeln, von der neusta portal services GmbH nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets, Stromausfälle oder Ausfall von Servern sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software sowie technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen der neusta portal services GmbH haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.

9.2. Für Ereignisse höherer Gewalt, welche der neusta portal services GmbH die Erbringung der geschuldeten Leistungen erheblich erschweren oder diese zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet die neusta portal services GmbH nicht. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Parteien unabhängigen Umstände, wie Naturkatastrophen, Unruhen, Krieg, Terroranschläge oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Parteien unverschuldet sind und nach Abschluss des Vertrages eintreten. Soweit die neusta porat services GmbH durch ein Ereignis höherer Gewalt an der Erbringung der geschuldeten Leistungen gehindert ist, gilt dies nicht als Verstoß gegen ihre vertraglichen (Leistungs-)Pflichten. Die neusta portal services GmbH wird alles in ihren Kräften stehende unternehmen, was erforderlich und ihr zumutbar ist, um das Ausmaß der Folgen des Ereignisses höherer Gewalt zu mindern.

  1. Haftung

10.1. Die neusta portal services GmbH haftet dem Kunden gegenüber nicht für die ordnungsgemäße Erbringung von Leistungen, die ausdrücklich als Fremdleistungen vereinbart sind und deren ordnungsgemäße Erbringung daher nicht der neusta portal services GmbH, sondern einem Dritten obliegt.

10.2. Die neusta portal services GmbH haftet dem Kunden gegenüber innerhalb folgender Grenzen:
Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in voller Höhe, ebenso bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die die neusta portal services GmbH eine Garantie übernommen hat, sowie
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
In anderen Fällen nur aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wenn dadurch die Erfüllung des Vertragszwecks gefährdet ist, jedoch stets nur in Höhe des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens.
Darüber hinaus, soweit die neusta portal services GmbH gegen die eingetretenen Schäden versichert ist, nur im Rahmen der Versicherungsdeckung und aufschiebend bedingt durch die Versicherungszahlung.

10.3. Die Haftungsbechränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der neusta portal services GmbH, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

10.4. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

10.5. Für den Verlust von Daten haftet die neusta portal services GmbH, außer bei vorsätzlichem Handeln, nur in dem Umfang, in dem die Daten mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. Der Kunde wird eine regelmäßige und vollständige Datensicherung selbst durchführen oder durch einen Dritten durchführen lassen und ist hierfür allein verantwortlich. 

  1. Abtretung / Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht

11.1. Sofern der neusta portal services GmbH aufgrund eines Vertragsverhältnisses mit Dritten Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung zustehen, tritt die neusta portal services GmbH diese im Falle der Inanspruchnahme durch einen Kunden erfüllungshalber an den Kunden ab. Der Kunde verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme der neusta portal services GmbH zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche gegenüber dem Dritten durchzusetzen.

11.2. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht, rechtskräftig festgestellt, in einem Rechtsstreit entscheidungsreif oder von der neusta portal services GmbH anerkannt oder unbestritten ist.

11.3. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn seine Forderung, aufgrund der er die Zahlung zurückhält, auf demselben Vertragsverhältnis beruht und entweder rechtskräftig festgestellt, in einem Rechtsstreit entscheidungsreif oder von der neusta portal services GmbH anerkannt ist.

  1. Geheimhaltung

12.1. Die neusta portal services GmbH ist verpflichtet, vertrauliche Informationen des Kunden streng vertraulich, mindestens jedoch mit der gleichen Sorgfalt zu behandeln, die sie bei ihren eigenen geheimhaltungsbedürftigen Informationen anwendet.

12.2. „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen, Unterlagen und Daten des Kunden, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind.

12.3. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für solche vertraulichen Informationen, bei denen die neusta portal services GmbH nachweisen kann, dass die vertraulichen Informationen ihr bekannt waren, bevor sie sie vom Kunden erhalten hat oder die vertraulichen Informationen ohne Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Vertraulichkeitsabrede öffentlich bekannt werden oder ihr die vertraulichen Informationen ohne Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Vertraulichkeitsabrede bekannt wurden oder die vertraulichen Informationen öffentlich bekannt sind oder waren oder die vertraulichen Informationen mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden offengelegt wurden.

12.4. Wenn die Offenlegung der vertraulichen Informationen nach geltendem Recht oder einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung erforderlich ist, hat die neusta portal services GmbH den Kunden hiervon in Kenntnis zu setzten, um ihm zu ermöglichen, vor der Offenlegung angemessene Schutzanordnungen oder eine Befreiung von solchen Verpflichtungen zu erlangen.

12.5. Die vertraulichen Informationen und alle damit verbundenen Rechte bleiben ausschließliches Eigentum des Kunden. Die neusta portal services GmbH wird diese Informationen nur zur Förderung der zwischen ihr und dem Kunden bestehenden Geschäftsbeziehung nutzen oder vervielfältigen und diese Informationen weder mittelbar noch unmittelbar weitergeben oder Dritten in sonstiger Weise zugänglich machen.

12.6. Nach Beendigung der Zusammenarbeit werden sämtliche vertraulichen Infor-mationen von der neusta portal services GmbH unverzüglich an den Kunden zurückgegeben und/oder auf dessen Wunsch gelöschen, es sei denn, die neusta portal services GmbH ist aus gesetzlichen Gründen zur Aufbewahrung verpflichtet.

12.7. Die in dieser Vertraulichkeitsabrede vorgesehenen Pflichten gelten auch nach Beendigung der Zusammenarbeit für zwei Jahre fort. 

  1. Hinweise zur Datenverarbeitung

13.1. Die neusta portal services GmbH erhebt im Rahmen der Anbahnung, Begründung, Abwicklung und ggfs. Rückabwicklung von Verträgen, Daten des Kunden gemäß den Bestimmungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie der Datenschutzgesetze in der Bundesrepublik Deutschland.

13.2. Die neusta portal services GmbH ist bei der Verarbeitung von Daten des Kunden bzw. für den Kunden zur Wahrung der Vertraulichkeit personenbezogener Daten verpflichtet und hat auch die zur Erbringung der vertraglich geschuldeten IT-Dienstleistungen eingesetzten Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen mit den für sie maßgeblichen Bestimmungen des Datenschutzes vertraut gemacht und auch diese zur Wahrung der Vertraulichkeit personenbezogener Daten verpflichtet.

13.3. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gespeicherten Daten (insbesondere Kontakt- und Rechnungsdaten) in seinem Kundenkonto abzurufen, diese zu betrachten, zu ändern oder zu korrigieren.
13.4. Im Übrigen wird in Bezug auf weitere Informationen zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten auf die Datenschutzerklärung der neusta portal services GmbH verwiesen, die im Onlineshop jederzeit über den Button „DATENSCHUTZ“ in druckbarer Form abrufbar ist.


II.
BESONDERE REGELUNGEN FÜR
DIE BEFRISTETE ÜBERLASSUNG VON SOFTWARE
 

  1. Vertragsgegenstand

14.1. Gegenstand des Vertrages ist die auf die jeweils vereinbarte Vertragslaufzeit befristete Überlassung der vom Kunden über den Onlineshop ausgewählten Software nebst Einräumung der zu deren vertragsgemäßen Nutzung durch den Kunden erforderlichen Rechte nach Maßgabe von Ziffer 15.

14.2. Ist Gegenstand des Vertrages die befristete Überlassung von urheberrechtlich und/oder durch gewerbliche Schutzrechte geschützter Software von Microsoft, so gelten ergänzend zu diesen AGB die Vertrags- und Lizenzbedingungen von Microsoft, insbesondere
die Microsoft Produktbestimmungen (Product Terms),
die Bestimmungen von Microsoft für Online-Dienste (Online Services Terms),
der Microsoft Cloud Vertrag

in der jeweils bei Abschluss des Vertrages gültigen Fassung, abrufbar unter:
https://www.microsoft.com/en-us/licensing/product-licensing/products.aspx
und
https://docs.microsoft.com/en-us/partner-center/
Der Kunde ist verpflichtet, die lizenzvertraglichen und urheberrechtlichen Bestimmungen von Microsoft einzuhalten.

14.3. Die geschuldete Beschaffenheit der Software ergibt sich aus der Produktbeschreibung im Onlineshop in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Die Produktbeschreibungen im Onlineshop basieren auf den Produktbeschreibungen von Microsoft. Die neusta portal services GmbH ist bemüht, etwaige Änderungen der Produktbeschreibungen durch Microsoft auch im Onlineshop nachzuhalten. Die in der Produktbeschreibung genannten Funktionsmerkmale und Systemvoraussetzungen der Software sind dem Kunden bekannt. Er hat die Übereinstimmung dieser Spezifikation mit seinen Wünschen und Bedürfnissen geprüft.

14.4. Folgende Leistungen sind – sofern nicht ausdrücklich ergänzend zwischen den Parteien vereinbart –ausdrücklich nicht Gegenstand des Vertrages und von der neusta portal services GmbH nicht geschuldet:

1.      Beratung (insbesondere zur Geeignetheit und Verwendbarkeit der Software für den konkreten Verwendungszweck des Kunden, zur Hardwarespezifikation, zur Belastbarkeit der Software sowie zu etwaigen Übertragungsgeschwindigkeiten),

2.     Ist-Analyse der IT-Systeme des Kunden,

3.     Installation der Software beim Kunden,

4.     Einweisung des Kunden sowie von dessen Mitarbeitern,

5.     Training (zur Vermeidung von Bedienungsfehlern),

6.     Datensicherung, -migration oder -konvertierung,

7.      Anpassung oder

8.     Parametrisierung der Software.

14.5. Auf Verlangen des Kunden zusätzlich ausgeführte Leistungen (Mehraufwendungen) der neusta portal services GmbH werden dem Kunden zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen der neusta portal services GmbH in Rechnung gestellt. Auf Wunsch des Kunden werden ihm die aktuellen Vergütungssätze mitgeteilt.

  1. Einräumung von Nutzungsrechten

15.1. Der Kunde erhält das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der Software im vertraglich eingeräumten Umfang. Art und Umfang der vertragsgemäßen Nutzung der Software bestimmen sich nach dem jeweiligen Lizenzvertrag.

15.2. Die Rechteübertragung steht unter der aufschiebenden Bedingung (§ 158 Abs. 1 BGB) der Erfüllung der jeweils fälligen Vergütungsforderung der neusta portal services GmbH.

15.3. Der Kunde ist – sofern nicht ausdrücklich abweichend bestimmt – nur berechtigt, die Software entsprechend der Anzahl der von ihm erworbenen Nutzer-Lizenzen zu installieren und zu nutzen und ist zur zeitgleichen Nutzung der Software ausschließlich durch die von ihm namentlich benannten Nutzer berechtigt (Named User). Eine über den vereinbarten Umfang hinausgehende zeitgleiche Nutzung der Software ist unzulässig.

15.4. Der Kunde hat für jeden Nutzer ist eine E-Mail-Adresse anzugeben. Änderungen der jeweils benannten Nutzer kann der Kunde durch Aktualisierung in seinem Kundenkonto selbst vornehmen. Zudem kann der Kunde die Rechte eines jeden Nutzers in seinem Kundenkonto eigenverantwortlich festlegen.

15.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software – entgeltlich oder unentgeltlich – Dritten zu überlassen. Insbesondere ist es ihm nicht gestattet, die Software zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren oder die Software öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen.

15.6. Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, werden sämtliche erteilten Nutzungsrechte sofort unwirksam. In diesem Fall hat der Kunde die Nutzung der Software unverzüglich und vollständig einzustellen.

  1. Übergabe und Installation der Software

16.1. Die neusta portal services GmbH wird dem Kunden die Software zum vereinbarten Leistungsbeginn bereitstellen entweder durch Download aus dem Internet oder auf einem anderen elektronischen Übertragungsweg.

16.2. Die Leistungen der neusta portal services GmbH im Rahmen der Bereitstellung der Software beinhalten weder die Softwareinstallation, noch die kundenindividuelle Anpassung der Software („Customizing“), die Schulung des Kunden oder seiner Mitarbeiter, die Konfiguration der Software oder sonstige Beratungs-bzw. Werkleistungen im Hinblick auf die Software.

16.3. Der Kunde beachtet bei Installation und Nutzung der Software die von Microsoft für die Installation und den Betrieb der Software gegebenen Hinweise.

  1. Gewährleistung / Instandhaltung

17.1. Es gelten die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung in Mietverträgen. Die Anwendung von § 536 a Abs. 2 BGB ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536 a Abs. 1 BGB, soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.

17.2. Die neusta portal services GmbH leistet Gewähr für die Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Software während der Vertragslaufzeit sowie dafür, dass einer vertragsgemäßen Nutzung der Software keine Rechte Dritter entgegenstehen.

17.3. Der Kunde ist verpflichtet, der neusta portal services GmbH Mängel der Software nach deren Entdeckung unverzüglich schriftlich unter Beschreibung der Zeit des Auftretens der Mängel und der näheren Umstände anzuzeigen.

  1. Vertragslaufzeit / Kündigung

18.1. Der Vertrag tritt mit Bestätigung der Bestellung des Kunden durch die neusta portal services GmbH (Auftragsbestätigung) in Kraft.

18.2. Der Vertrag wird für die Dauer von zwölf (12) Monaten geschlossen (Mindestvertragslaufzeit), es sei denn, in der Auftragsbestätigung der neusta portal services GmbH ist ausdrücklich eine abweichende Mindestvertragslaufzeit angegeben. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Kalendertagen zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums gekündigt werden. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht von einer Partei schriftlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum Ablauf der Mindest- oder jeweiligen verlängerten Laufzeit gekündigt wird.

18.3. Der Vertrag kann darüber hinaus von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Lizenznehmer Nutzungsrechte des Lizenzgebers dadurch verletzt, dass er die Software über das nach diesem Vertrag gestattet Maß hinaus nutzt und die Verletzung auf eine Abmahnung des Lizenzgebers hin nicht innerhalb angemessener Frist abstellt.

18.4. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

18.5. Im Falle einer Kündigung hat der Kunde die Nutzung der Software zum Beendigungszeitpunkt aufzugeben.

  1. Exit Management

19.1. Microsoft sperrt den Zugang des Kunden zur Software ohne weitere Ankündigung zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages. Der Kunde wird rechtzeitig vor dem Beendigungszeitpunkt für eine Übetragung seiner Daten Sorge tragen und sich dazu mit Microsoft in Verbindung setzen.

19.2. Die neusta portal services GmbH wird den Kunden – sofern gewünscht – im Falle der Beendigung bei der Übertragung der Daten angemessen unterstützen. Für die Erbringung der Unterstützungsleistungen durch die neusta portal services GmbH schuldet der Kunde eine gesonderte Vergütung nach den zum Zeitpunkt der Unterstützungsleistungen gültigen Stundenverrechnungssätzen der neusta portal services GmbH, es sei denn, der Vertrag wurde vom Kunden wirksam aufgrund eines von der neusta portal services GmbH zu vertretenen wichtigen Grundes außerordentlich gekündigt.
 
III.
BESONDERE REGELUNGEN FÜR
DIE ERBRINGUNG VON IT-DIENSTLEISTUNGE

  1. Vertragsgegenstand

20.1. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der vom Kunden über den Onlineshop ausgewählten IT-Dienstleistungen durch die neusta portal services GmbH.

20.2. Inhalt und Umfang der vertraglich geschuldeten IT-Dienstleistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Onlineshop.

20.3. Auf Verlangen des Kunden zusätzlich ausgeführte IT-Dienstleistungen (Mehraufwendungen) der neusta portal services GmbH werden dem Kunden zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen der neusta portal services GmbH in Rechnung gestellt. Auf Wunsch des Kunden werden ihm die aktuellen Vergütungssätze mitgeteilt.

  1. Erbringung der IT-Dienstleistungen

21.1. Die neusta portal services GmbH erbringt die vertraglich geschuldeten IT-Dienstleistungen eigenverantwortlich unter Berücksichtigung allgemein anerkannter Verfahrensbeschreibungen und Industriestandards und durch Personal, das für die Erbringung der vereinbarten IT-Dienstleistungen qualifiziert ist.

21.2. Der Kunde kann jederzeit den Austausch eines von der neusta portal services GmbH zur Erbringung der vereinbarten IT-Dienstleistungen eingesetzten Mitarbeiters verlangen, wenn dieser wiederholt und schwerwiegend gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen hat. Die durch den Austausch entstehenden Kosten gehen zu Lasten der neusta portal services GmbH.

  1. Einbeziehung von Subunternehmern und/oder externen Mitarbeitern

22.1. Die neusta portal services GmbH ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung Subunternehmer und/oder externe Mitarbeiter einzuschalten.

22.2. Die neusta portal services GmbH ist im Falle der Unterbeauftragung verpflichtet, die Subunternehmer und/oder externen Mitarbeiter zur Einhaltung aller mit der Leistungserbringung zusammenhängenden Bedingungen zu verpflichten. Dazu gehört auch, dass der Subunternehmer und/oder externe Mitarbeiter auf Datenschutz und Geheimhaltung verpflichtet wird. 

  1. Ort der Leistungserbringung

Die neusta portal services GmbH erbringt die vereinbarten IT-Dienstleistungen ausschließlich an ihrem Geschäftssitz, es sei denn, ein weiterer Ort für die Erbringung der vereinbarten IT-Dienstleistungen wird ausdrücklich vereinbart.

  1. Qualitative Leistungsstörung

Wird die IT-Dienstleistung nicht entsprechend der vereinbarten Leistungsbeschreibung und/oder entsprechend einer vereinbarten Leistungsgüte erbracht und hat die neusta portal services GmbH dies zu vertreten, so kann der Kunde ohne Mehrkosten Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist verlangen. Voraussetzung ist eine Rüge des Kunden, die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Kenntniserlangung.

  1. Laufzeit / Kündigung

25.1. Der Vertrag tritt mit Bestätigung der Bestellung des Kunden durch die neusta portal services GmbH (Auftragsbestätigung) in Kraft und wird für die Dauer von zwölf (12) Monaten geschlossen.

25.2. Der Vertrag kann von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt und den Verstoß auf eine Abmahnung der neusta portal services GmbH hin nicht innerhalb einer angemessenen Frist abstellt.

25.3. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


IV.
SONSTIGES

  1. Schlussbestimmungen

26.1. Die neusta portal services GmbH behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jederzeit zu aktualisieren, zu ergänzen oder zu ändern. Die neusta portal services GmbH wird den Kunden über etwaige Aktualisierungen, Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB schriftlich informieren und die aktualisierten, ergänzten oder geänderten AGB im Onlineshop veröffentlichen. Der Kunde stimmt der Geltung der aktualisierten, ergänzten oder geänderten AGB zu, wenn und soweit er nicht innerhalb einer Frist von zwei (2) Monaten schriftlich widerspricht.

26.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist der Sitz der neusta portal services GmbH.

26.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts (CSIG).

26.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt – soweit vorhanden – die gesetzliche Regelung.

 
Stand: November 2020